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   VGH Hessen, 17.04.1991 - BPV TK 2931/90   

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https://dejure.org/1991,8352
VGH Hessen, 17.04.1991 - BPV TK 2931/90 (https://dejure.org/1991,8352)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.04.1991 - BPV TK 2931/90 (https://dejure.org/1991,8352)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. April 1991 - BPV TK 2931/90 (https://dejure.org/1991,8352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 75 Abs 3 Nr 14 BPersVG, § 4 Abs 2 S 3 BLV
    Zur Mitbestimmung bei Verzicht auf dienststelleninterne Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85

    Dienststelleninterne Stellenausschreibung - Rechtsgrundlage - Einschränkungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.04.1991 - BPV TK 2931/90
    In seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesminister für Verkehr vom 10.3.1989 erläuterte der Beteiligte seinen Standpunkt unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.3.1988 -- 6 P 32.85 -- wie folgt:.

    Die Behandlung der Angelegenheit durch die BFS steht auch nicht in Widerspruch zum Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 08. März 1988 -- BVerwG 6 P 32.85 --, der ausdrücklich bestimmt, daß eine einheitliche und generelle Ausschreibungspflicht als mit der Organisations- und Personalhoheit der Dienststellen und öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber nicht vereinbar sei.

    Allerdings sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 8.3.1988 -- 6 P 32.85 --) eine Pflicht zur dienststelleninternen Ausschreibung angesichts der Organisations- und Personalhoheit dann zu verneinen, wenn die gewählte Maßnahme von ihrem sachlichen Anlaß her darauf angelegt sei, einen oder mehrere bestimmte Beschäftigte gezielt mit anderen Aufgaben zu betrauen, ihre Aufgaben zu erweitern oder zu beschränken.

    Ferner werde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.3.1988 -- 6 P 32.85 -- unrichtig interpretiert.

    Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 8.3.1988 -- 6 P 32.85 --, BVerwGE 79, 101 = PersV 1989 S. 73 = ZBR 1988 S. 256) ist die Verpflichtung der Dienststelle zur dienststelleninternen Ausschreibung von zu besetzenden Dienstposten mangels besonderer dienstrechtlicher Vorschriften im Grundsatz bereits aus dem Mitbestimmungstatbeständen des Personalvertretungsgesetzes -- hier: § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG -- abzuleiten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1986 - 1 B 1160/86

    Neubescheidung; Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Anspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 17.04.1991 - BPV TK 2931/90
    Nur dann, wenn er ein Auswahlverfahren zur Bestenauslese einleitet, das regelmäßig einer Beförderung vorausgeht, hat er dem Leistungsgrundsatz Rechnung zu tragen (vgl. dazu VG Gießen, Beschluß vom 5.8.1988 -- V/2 G 1085/88 --, ZBR 1989 S. 123 = PersV 1990 S. 275 und Hess.VGH, Beschluß vom 6.7.1989 -- 1 TG 1870/89 --, ZBR 1990 S. 24).
  • VGH Hessen, 06.07.1989 - 1 TG 1870/89

    Beamtenrecht - Neubesetzung eines Dienstpostens - Verletzung des

    Auszug aus VGH Hessen, 17.04.1991 - BPV TK 2931/90
    Nur dann, wenn er ein Auswahlverfahren zur Bestenauslese einleitet, das regelmäßig einer Beförderung vorausgeht, hat er dem Leistungsgrundsatz Rechnung zu tragen (vgl. dazu VG Gießen, Beschluß vom 5.8.1988 -- V/2 G 1085/88 --, ZBR 1989 S. 123 = PersV 1990 S. 275 und Hess.VGH, Beschluß vom 6.7.1989 -- 1 TG 1870/89 --, ZBR 1990 S. 24).
  • VG Gießen, 05.08.1988 - V/2 G 1085/88
    Auszug aus VGH Hessen, 17.04.1991 - BPV TK 2931/90
    Nur dann, wenn er ein Auswahlverfahren zur Bestenauslese einleitet, das regelmäßig einer Beförderung vorausgeht, hat er dem Leistungsgrundsatz Rechnung zu tragen (vgl. dazu VG Gießen, Beschluß vom 5.8.1988 -- V/2 G 1085/88 --, ZBR 1989 S. 123 = PersV 1990 S. 275 und Hess.VGH, Beschluß vom 6.7.1989 -- 1 TG 1870/89 --, ZBR 1990 S. 24).
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